Kleinostheim, 09. April 2020
Kindergarten- und Essensgebühren für die Kindergärten in Kleinostheim während der Schließung im Rahmen der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP)
Liebe Eltern,
mit der o.g. Allgemeinverfügung vom 13. März 2020 ordnete das StMGP an, dass alle Schulen und Kindertagesstätten den Betrieb einstellen. Lediglich für Eltern, die Tätigkeiten im Bereich der kritischen Infrastruktur ausüben, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Notbetreuung.
Die Träger der Kleinostheimer Kindergärten haben sich bezüglich der Kindergarten- und Essensgebühren auf folgende Vorgehensweise verständigt:
- Die Essensgebühren für den Monat März 2020 sind bereits abgerechnet. Ab dem Monat April 2020 verzichten wir zunächst, für die Dauer der Schließung der Kindergärten aufgrund der Corona-Pandemie, auf die Essensgebühren.
- Die Kindergartengebühren werden zunächst weiter eingezogen. Wir befinden uns in der Klärungsphase, ob die Gebühren, für die aktuelle Schließung, im Rahmen von evtl. weiteren Landesprogrammen getragen werden können.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute und schöne Osterfeiertage.
Wir freuen uns darauf, wenn wir unsere Betreuungseinrichtungen wieder öffnen können und Ihr Kind im Kindergarten begrüßen dürfen.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stock
Trägerbeauftragter