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Hygienekonzept des Kindergartens St. Laurentius Kleinostheim

Aktualisiert 11. März 2021

Grundlagen:

Rahmen-Hygieneplan Corona für die Kindertageseinrichtung und Heilpädagogischen Tagesstätten und Leitfaden zum Umgang mit Kindern mit Erkältungssymptomen in der Kindertagesbetreuung (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, LGL)           

Unser Hygieneplan ist weiterhin gültig und wird aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie erweitert bzw. konkretisiert.

Der vorherrschende Übertragungsweg des Coronavirus ist nach aktuellem Erkenntnisstand die Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch, diese erfolgt bei Kontakt ohne ausreichen-dem Abstand von 1,5/ 2,0 Metern. Zudem können die Viren auch über Aerosole übertragen werden.

In der Arbeit mit Kindern kann das Distanzgebot nicht hinreichend eingehalten werden, weshalb Maßnahmen zu treffen sind, die helfen dies auszugleichen.

Sowohl in den Bereichen von Hygiene und Personaleinsatz als auch bei der konkreten Organisation der pädagogischen Arbeit, müssen daher Maßnahmen zur Reduzierung von Übertragungsrisiken und zur Nachverfolgbarkeit von Kontaktpersonen mit dem Ziel der Unterbrechung eventueller Infektionsketten getroffen werden.

Es wird eine Minimierung des Übertragungsrisikos mit SARS-CoV-2 angestrebt.

Ziel ist es, Kindern den Besuch von Tageseinrichtungen möglichst ohne Schließung zu ermöglichen und gleichzeitig bestmöglichen Schutz für die Kinder, die Familien und die Kindergartenmitarbeiter zu gewährleisten.

Kindergartenbetrieb:

  • Erwachsene tragen durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung (empfohlen wird eine medizinische). Regelmäßige Tragepausen werden im Tagesablauf eingeplant. (Ausreichender Abstand, Außengelände)
  • Händehygiene:
    • regelmäßiges gründliches Händewaschen über die Mindestanforderungen hinaus. Nach dem Betreten der Einrichtung, vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung (Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden)
    • Benutzen von Einweghandtüchern
    • regelmäßige Handpflege mit Handcreme
    • Jeder Mitarbeiter hat im Bedarfsfall Zugang zu Desinfektionsmittel
  • Den Kindergarten betreten so wenig Personen wie möglich
    • Eltern übergeben Ihre Kinder am Eingang
    • Der Aufenthalt im Kiga ist aus verschiedenen Gründen möglich, z.B. Elterngespräch
  • Abstand halten zwischen Mitarbeitern und Eltern (mindestens 1,5 m)

Keine Berührungen, Umarmungen, Händeschütteln

  • Einhaltung der Husten- und Niesetikette

(Husten oder Niesen in ein Einwegtaschentuch oder in die Armbeuge)

  • kein Körperkontakt (soweit im Kiga-Alltag möglich)
  • Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund
  • regelmäßiges Durchlüften der Räume (der Jahreszeit entsprechend, jede Stunde für 3,5,10 Minuten)
  • Gegenstände: Geschirr, Spielsachen werden nur gruppenintern genutzt
  • Geschirr wird in der Spülmaschine gereinigt
  • Handkontaktflächen (Tische, Türgriffe, Handläufe usw.) werden mehrmals täglich gereinigt.
  • Es sind feste Kinder- und Personalgruppen gebildet, die Zusammenstellung wird täglich dokumentiert (Gruppentagebuch, Dienstplan)
    • 4 Stammgruppen sind für ihre Kinder geöffnet
    • Keine Durchmischung der Kindergruppen
    • Das Personal ist in zwei Gruppen geteilt (Flügel)
    • das Personal kann sich innerhalb seines Flügels gegenseitig unterstützen, wenn es zur Sicherstellung der Betreuung der Kinder notwendig ist.
  • Gruppen- und Waschräume sind festen Gruppen zugeteilt.
  • Die Einnahme von Mahlzeiten erfolgt in festen Gruppen.
  • Werden Räume im Wechsel genutzt (Turnraum, Kreativwerkstatt, Vorschulraum) findet eine gründliche Durchlüftung und die Reinigung von Handkontaktflächen statt.
  • Der Außenbereich wird viel genutzt (Garten, Spaziergänge, Naturtage)
    • Keine Durchmischung der Gruppen, Nutzung des Gartens im Wechsel
  • Mitarbeitern wird Homeoffice ermöglicht
  • Besprechungen im Groß-Team (Vermischung der Personalgruppen) finden nicht statt.

Eingänge:           Es werden zwei Eingänge zum Kindergarten genutzt.

Gartentor:        Kinder der Delphin- und Tigerentengruppe

Haupteingang: Kinder der Bären- und Igelgruppe

Kinder:

  • nach Ankunft im Kiga gründliches Händewaschen.
  • Auch während des Aufenthaltes werden die Hände öfter gewaschen und mit Handcreme eingecremt.
  • Die Abstandsregelungen werden thematisiert und versucht einzuhalten.
  • Die Hygieneregeln werden entwicklungsentsprechend mit allen Kindern erarbeitet.

Eltern:

  • Bei Kindern, die nach den Informationen des Robert-Koch-Instituts zu Personengruppen gehören, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, klären die Eltern mit dem Kinderarzt geeignete Schutzmaßnahmen ab. Die Umsetzung wird gemeinsam mit dem Träger besprochen.
  • Bitte halten Sie beim Bringen und Abholen auch an den Eingängen genügend Abstand zu anderen Familien.
  • Läuten Sie für das Bringen und Abholen in der Gruppe, der Ihr Kind zugeordnet ist.
    • Soweit es Ihrem Kind möglich ist sollte die „Übergabe“ am Eingang des Kindergartens stattfinden.
    • Wir holen Ihr Kind ab und bringen es mittags vor.
    • Bei der Übergabe bitte einen Nasen- Mundschutz tragen, auch das Kiga-Personal trägt einen Nasen- Mundschutz.
    • Wir sind angehalten den Kontakt beim Bringen und Abholen so kurz wie möglich zu halten.
    • Für Elterngespräche stehen wir Ihnen zur Verfügung, bitte sprechen sie mit Ihrer Gruppe einen Termin ab. (Persönlich mit Mund-Nasen-Bedeckung und der Nutzung einer Plexiglas-Trennwand, telefonisch)
    • Bitte achten Sie auf die Hände Ihrer Kinder, sie waschen nun häufiger ihre Hände und benötigen auch Pflege durch Creme.
    • Wir bitten Sie Ihr Kind auf die Bring – und Abholsituation vorzubereiten.
  • Wenn sich Ihr Kind nicht von Ihnen löst und Sie das Gebäude betreten müssen:
    • desinfizieren Sie bitte Ihre Hände, hierfür steht alles auf dem Stehtisch im Windfang bereit
    • bitte tragen Sie im Kindergarten durchgängig Ihren Nasen-Mund-schutz
    • bitte halten Sie sich nur kurz im Kindergarten auf
  • Jeden Morgen wird die gesundheitliche Situation jedes Kindes sowie ein möglicher Kontakt zu einer SARS-Co-V-2 positiven Person abgefragt. Die Nachfrage wird dokumentiert.
  • Erkrankungen der Kinder werden dokumentiert.

Eingewöhnungen

Für die gute Eingewöhnung eines Kindes ist es sehr wichtig, dass eine Bezugsperson anwesend ist.

Elternteilen, die ihr Kind eingewöhnen, wird die Möglichkeit gegeben so lange in der Einrichtung bei dem Kind zu bleiben, wie es für eine gelingende/ feinfühlige Eingewöhnung notwendig ist.

Während des Aufenthaltes in dem Kindergarten ist eine Nasen-Mund-Bedeckung zu tragen.

Umgang mit Kindern und Mitarbeitern mit Krankheitssymptomen

  • Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) ist der Besuch der Kindertageseinrichtung für alle Kinder nur möglich, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder vorzugsweise POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird. Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen.

Dies gilt nicht bei Schnupfen oder Husten allergischer Ursache (zum Beispiel Heuschnupfen), bei verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), bei gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern, das heißt, hier ist ein Besuch der Kindertageseinrichtung ohne Test möglich.

  • Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Kindertageseinrichtung.

Die Wiederzulassung zur Kindertageseinrichtung nach einer Erkrankung ist erst wieder möglich, sofern das Kind wieder bei gutem Allgemeinzustand ist bis auf leichte Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder vorzugsweise POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird. Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen.

  • Für das Personal in den Kindertageseinrichtungen gelten die Bestimmungen wie bei den Kindern entsprechend.
  • Erhält in der Kindertagesbetreuung beschäftigtes Personal ein positives Ergebnis in einem selbst durchgeführten Test auf SARS-CoV-2 (Selbsttest), sollte sich die betroffene Person sofort absondern, d.h. alle Kontakte so weit wie möglich reduzieren, und das Gesundheits-amt sowie die Einrichtungsleitung über den positiven Selbsttest unterrichten.
  • Dies gilt entsprechend für in der Einrichtung betreute Kinder, bei denen ein Selbsttest ein positives Ergebnis zeigt (Absonderung und Kontaktreduktion, Information des Gesundheits-amtes und der Einrichtung durch die Erziehungsberechtigten).

Das Gesundheitsamt ordnet unverzüglich eine PCR Testung an und unterrichtet über das weitere Vorgehen. Mit der Anordnung der Testung gilt die Absonderungspflicht nach Nr. 1.2 in Verbindung mit Nr. 2.1.2 der AV Isolation in der Fassung der Änderungsbekanntmachung vom 09.03.2021 (BayMBl. Nr. 176).

Ist das Ergebnis der PCR-Testung negativ, darf die Einrichtung unverzüglich wieder besucht werden.

Bei positivem Testergebnis wird die Absonderung als Isolation gemäß den Vorgaben der Allgemeinverfügung Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie 1 und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation) fortgesetzt.

  • Kinder dürfen nicht in der Kindertageseinrichtung betreut werden, wenn eine SARSCoV-2-Infektion mit oder ohne Symptomatik (beim Kind) vorliegt oder sich das Kind in Quarantäne befindet.
  • Beim täglichen Empfang der Kinder empfiehlt es sich kurz nachzufragen, ob Kind und Eltern gesund sind oder bekannter Kontakt zu SARS-CoV-2 infizierten Personen bestand. Dies könnte beispielsweise auf der Anwesenheitsliste abgehakt werden. Außerdem sollte beim Betreten der Einrichtung eine kurze Beurteilung des Allgemeinzustands der Kinder durch äußere Inaugenscheinnahme erfolgen.
  • Hatte eine für die Kinderbetreuung vorgesehene Person in den letzten 14 Tagen vor dem geplanten Einsatz Kontakt zu einer bestätigt SARS-CoV-2-infizierten Person, darf diese vorgesehene Person die Einrichtung nicht betreten, bis mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgeklärt worden ist, ob Quarantänemaßnahmen für diese Person notwendig sind. Wird eine Quarantäne von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angeordnet, darf die betroffene Person die Einrichtung erst nach Ablauf der Quarantäne wieder betreten. Es sind die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zum Umgang mit Kontaktpersonen zu beachten und die Anweisungen des Gesundheitsamts einzuhalten.
  • Erlangen Beschäftigte darüber Kenntnis, dass sie Kontakt zu einer Person hatten, die nachweislich infiziert ist, haben sie hierüber den Träger der Kindertageseinrichtung unverzüglich zu informieren. In Abstimmung mit der örtlich zuständigen Kreisverwaltungs-behörde ist dann über weitere erforderliche Maßnahmen zu entscheiden.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, bei Reisen zu überprüfen, ob es sich nach aktueller Einschätzung des RKI bei dem Reiseland um ein Risikogebiet handelt. In diesem Fall sind die jeweils gültigen Quarantäneverordnungen zu beachten.

Rückkehr in den Kindergarten nach einer Erkrankung ist nur mit negativem Covid-19-Test möglich!

Eine Testung ist im Landkreis Aschaffenburg auf folgenden Wegen möglich:

  • Personen ohne Symptome nach einer Erkrankung können sich auf den Teststrecken in Alzenau, Bessenbach, Hösbach, Großostheim, Kleinostheim, Schöllkrippen und am Volksfestplatz testen lassen. Die Anmeldung ist hier Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
  • Personen mit Symptomen, die zum Arzt gehen, können bei dieser Gelegenheit einen Test in der Praxis machen lassen, der dann nach der Genesung verwendet werden kann.  

Mitarbeiter:

Die Maßnahmen dieses Hygieneplans sind für alle Mitarbeiter verpflichtend.

  • Der Abstand zu anderen Mitarbeitern wird eingehalten
  • Händedesinfektion/ Händewaschen bei Betreten des Gebäudes

                Küche:

  • Es besteht kein Kontakt zu den Kindergartenkindern
  • Speisen werden nicht in die Gruppenräume gebracht oder abgeholt

Reinigungspersonal:

  • Die Ergänzungen des Reinigungsplanes wegen Corona werden beachtet (Handkontaktflächen)
  • Es besteht kein Kontakt zu den Kindergartenkindern

Jeder Mitarbeiter kann sich bei dem Betriebsarzt beraten lassen.

Externe Personen:

  • der Zutritt betriebsfremder Personen ist auf ein Minimum beschränkt.
  • Bei Betreten der Einrichtung ist die Händedesinfektion und während des Aufenthaltes das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung einzuhalten.
  • Die Abstandsregelung ist einzuhalten.
  • Der Aufenthalt in der Einrichtung wird dokumentiert.

Praktikanten:

  • Zu Ausbildungszwecken und zur beruflichen Orientierung sind Praktika möglich und wird für den Einzelfall geprüft und entschieden.
  • Dokumentation, Hinweis die Gefahr einer Infizierung gering zu halten
    • Formular: Handlungsempfehlung für Praktikanten
    • Erklärung für den zeitweisen Aufenthalt/ Besuch/ Arbeit im Kiga

Kleinostheim, den 11.03.2020  

Träger und Kindergartenleitung

Nachrichten

Gratulationen

Gleich vier Gratulationsanlässe

gab es im Kindergarten St. Laurentius.

Wir freuen uns sehr darüber, gleich vier pädagogischen Mitarbeiter:innen unseren Dank und Glückwunsch aussprechen zu können.

Datenschutz

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Sommerfest im Kindergarten St. Laurentius Kleinostheim

Sommerfest im Kindergarten St. Laurentius Kleinostheim

Am Sonntag, 10. Juli 2022 war ganz schön was los im Kindergarten St Laurentius.

Zum ersten Mal wurde das Kindergartenfest eingebettet in das traditionelle Pfarrfest (Grobirnfest) gefeiert.

Die Festlichkeiten spielten sich rund um unsere eindrucksvolle St. Laurentiuskirche ab. Alle Stände für Essen, Trinken, Kuchen, die traditionelle große Tombola und alle Darbietungen reihten sich auf dem Kirchplatz, Kirche, Pfarrgarten und in dem Verbindungsweg von Kirchplatz und Kindergarten ein. Das Fest war ein Besuchermagnet.

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